Tür von Behandlungszimmer 3

F.A.Q.

Aus welchem Material bestehen Ihre Füllungen?

Die Füll- und Restaurationsmaterialien sind vor allem von der vorliegenden Situation und ihrer Indikation abhängig. Die Lage der Füllung/Restauration, die erwartete Belastung und nicht zuletzt der Wunsch unserer Patientinnen und Patienten bestimmt die Auswahl des Materials. Wir bieten Restaurationen aus hochwertigem Hybrid Composite, Glaskeramik, Zirkon-Dioxide bis hin zu goldhaltigen Legierungen an. Amalgam hingegen wird bei uns aus gesundheitsbedenklichen Aspekten sowie ästhetischen Nachteilen nicht eingesetzt.

Ich habe Angst vor Spritzen. Was nun?

Wir benutzen die dünnsten, auf dem Markt erhältlichen Nadeln (⌀ 0,3mm). Die meisten Patienten spüren den Stich sogar nicht. Auf Wunsch wird vorher auch mit Oberflächenanästhesie lokal betäubt.

Wie sieht es aus mit Wartezeiten und Terminen?

Da wir eine Termin-Zahnarztpraxis sind, gibt es bei uns keine bis sehr geringe Wartezeiten.
Auf Termine brauchen unsere Patienten ebenfalls nicht lange zu warten.

Was habe ich als Neupatient zu beachten?

Eigentlich nicht viel, wir empfehlen allerdings, zehn Minuten früher zu Ihrem Termin zu erscheinen, um genug Zeit zum Ausfüllen des Anamnesebogens zu haben.

Wie oft muss ich zur professionellen Zahnreinigung erscheinen?

In der Regel zweimal im Jahr. Bei manchen Patienten kann das Intervall jedoch kürzer sein - dies hängt von der Mundhygiene, gesundheitlichen Einschränkungen und ähnlichen Faktoren ab. Übrigens, Ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlt Ihnen einen Anteil der entstehenden Kosten für die Zahnreinigung. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Kasse nach.

Kann ich hier eine Zweitmeinung einholen?

Selbstverständlich! In der Tat kommen häufig Patienten zu uns, die eine Zweitmeinung oder weitere Beratung wünschen. Für uns ist die Beratung ein integraler Bestandteil des gesamten Prozesses. Wir präsentieren nicht nur eine Option, sondern immer mehrere Alternativen. Während des Beratungsgesprächs werden Ihnen die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Möglichkeiten erläutert. Letztendlich entscheiden Sie, welche am geeignetesten ist.

Warum muss ich bei bestimmten Behandlungen eine Zuzahlung leisten, obwohl ich krankenversichert bin?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Leistungskatalog für verschiedene Behandlungen. Gewünschte Leistungen, die nicht in diesem Katalog aufgeführt sind, müssen von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Zum Beispiel übernimmt eine gesetzliche Krankenkasse bei der Versorgung eines Backenzahnes mit einer Krone nur anteilig die Kosten für eine Nichtedelmetallkrone. Wünscht der Patient jedoch eine Gold- oder Keramikkrone, muss er die entstehenden Mehrkosten selbst finanzieren und erhält von der Krankenkasse nur den Zuschuss für die oben genannten Kronen. Der Zuschuss variiert von Fall zu Fall und erhöht sich, wenn der Patient regelmäßig zur Kontrolle bei seinem Zahnarzt erscheint.

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